Im Rahmen ihrer Klausurtagung hat die CDU-Fraktion unter anderem über das Thema der Straßenausbaubeiträge gesprochen.

Hintergrund ist, dass der Landesgesetzgeber vor kurzem die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geändert hat. Danach sind Kommunen – auch haushaltsrechtlich – nicht mehr gezwungen Straßenbeiträge zu erheben.

Natürlich entbindet diese Regelung nicht vom Haushaltsausgleich. Für den Fall, dass Beiträge nicht mehr erhoben werden sollen, müsste daher sichergestellt werden, dass hinreichende Einnahmen generiert werden können. Der Gesetzgeber hat unter anderem aus diesem Grund, neben der völligen Abschaffung, die Möglichkeit geschaffen, wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben. Schmitten hat dies – wie aus den Medien zu entnehmen war – gerade umgesetzt. Dabei wurde auch eine Regelung für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, die in den letzten Jahren bereits mit Beiträgen als Anlieger für „ihre“ Straßen herangezogen wurden. Diese sollen über einen längeren Zeitraum freigestellt werden, eine gerechte Behandlung aller Fälle sicherzustellen.

Da die CDU beabsichtigt diese Fragestellungen - Befreiung, wiederkehrende Beiträge und Beibehaltung des in Usingen funktionierenden Systems – umfassend zu diskutieren, hat die Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung folgende Fragen gestellt:

  1. Ist es möglich die in den letzten 10 Jahren gezahlten Beiträge sowie die entstandenen Kosten für Straßenbaumaßnahmen zugeordnet auf die einzelnen Maßnahmen zu eruieren und zusammen zu stellen?
  2. Können die angedachten Regelungen in Schmitten zur Verfügung gestellt werden?
  3. Gibt es heute schon Erfahrungswerte aus anderen Kommunen über Vorteile und Probleme mit den wiederkehrenden Straßenbeiträgen und sind diese der Verwaltung bekannt?

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